Seit dem 11.11. ist es bereits wieder soweit: Die 5. Jahreszeit für alle Jecken und Narren hat begonnen. Ab Morgen nimmt das karnevalistische Treiben in vielen Regionen seinen Höhepunkt. Doch, wieviel „Jeck-sein“ ist in deinem Job erlaubt? Welche Regeln sollte man beachten? Und was gilt es zu bedenken, wenn man gar nichts vom bunten Treiben wissen will?
Als gebürtige Rheinländerin habe ich den „Ausnahmezustand“ in den Karnevalshochburgen am Rhein bereits mehrfach miterlebt. Aber auch an anderen Orten (München, Zürich, USA) konnte ich feststellen, dass der Fasching, Fastnacht, Karneval…immer wieder ein Thema im Büro ist.
Wird gefeiert oder nicht – Karneval, Fastnacht oder Fasching?
Karnevals-Lust oder Frust? Wer den tollen Tagen überhaupt nichts abgewinnen kann, sollte zumindest darauf achten, den Kollegen den Spass nicht zu verderben. Denn auch das kann sich negativ auf das Betriebsklima auswirken. In diesem Fall ist es besser, den Spass einfach mitzumachen. Alternativ ist die Option Ferien zu nehmen und dem Treiben aus dem Weg zu gehen auch eine Variante, hierzu allerdings unbedingt prüfen, wie die Karnevalstage organisatorisch gehandhabt werden. Es sind keine gesetzlichen Feiertage!
Auf der anderen Seite gilt es jedoch auch Rücksicht zu nehmen, wer keine Lust hat, den sollte man auch nicht zum fröhlich-sein zwingen. Jeder Jeck is anders!
Welcher Dress-Code gilt am Arbeitsplatz? Welches Kostüm ist ok?
Bevor man sich stundenlang Gedanken über das Kostüm fürs Büro macht, sollte man sich vergewissern, ob eine Verkleidung am Arbeitsplatz überhaupt erlaubt ist. Insbesondere Unternehmen mit Kundenkontakt haben meist genaue Dress-Codes. Also abklären, ob dieser auch an den tollen Tag gilt; damit man sich nicht kostümiert zwischen lauter gewöhnlich gekleideten Kollegen wiederfindet.
Fröhlichkeit – auch ohne ein Gläschen…
Ob bei all der karnevalistischen Fröhlichkeit auch ein Gläschen Sekt erlaubt ist, sollte vorgängig mit dem Chef besprochen werden. Häufig verschiebt sich der Faschings Apero auch gegen die Feierabendzeit. Ist Alkoholtrinken erlaubt, sollte man dennoch nicht zu tief ins Glas schauen. Aussagen oder Fragen im betrunkenen Zustand können zu peinlichen Situationen führen. Das gilt für Mitarbeitende sowie für Vorgesetzte. Kollegen, welche auch ohne Alkohol fröhlich sein können und lieber mit einem Glas Saft anstossen, gilt es zu respektieren.
Und was es sonst noch zu beachten gilt
Auch im Karneval gilt „jede jeck is anders!“ (jeder Narr ist anders!), übe Toleranz und Nachsicht dem anderen gegenüber und mache niemanden lächerlich.
Im Rheinland gehört Krawatten abschneiden zum Karneval dazu und ist aber grundsätzlich nicht erlaubt. Ein entsprechendes Urteil hat das Arbeitsgericht Essen bereits erlassen.
Foto: Anne Forster
Anne Forster teilt auf dem Anne Forster Blog ihr Wissen rund um das Thema Karriere und Neuorientierung. Wenn sie nicht schreibt, unterstützt sie als Coach Young Professionals beim erfolgreichen Start ins Berufsleben und dem Aufbau einer bedeutungsvollen Karriere. Um mehr zu erfahren, besuchen Sie anneforster.ch oder folgen Sie ihr auf Facebook.